Herzschrittmacherkontrollen

Nach Einlage eines Herzschrittmachers zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen muss die korrekte Funktion dieses Gerätes regelmässig überprüft werden. Die Kontrolle der Schrittmacherfunktion wird mit einem herstellerspezifischen speziellen Schrittmacherprogrammiergerät durchgeführt. Die Kommunikation erfolgt über einen Telemetriekopf, welcher auf die Haut direkt über dem Schrittmachergehäuse aufgelegt wird.

Es wird die minimal notwendige Stromabgabe (Reizschwellentest) für eine sichere Funktion des Schrittmachers ermittelt. Daneben wird der Ladungszustand der Batterie und die Funktion der Schrittmacherelektroden bestimmt. Schliesslich wird die Programmierung des Schrittmachers den individuellen Bedürfnissen des Patienten so angepasst, dass der Alltag optimal bewältigt werden kann, der Schrittmacher sicher und störungsfrei funktioniert und die Stromabgabe so optimiert ist, dass eine möglichst lange Lebensdauer der Schrittmacherbatterie erreicht werden kann.
Die erhobenen Messdaten und die aktuelle Programmierung des Schrittmachers wird im Schrittmacherpass festgehalten, welcher der Patient immer auf sich tragen sollte.

Die erste Funktionsprüfung des Schrittmachers erfolgt unmittelbar nach der Implantation während der Spitalaufenthaltes. Die zweite Schrittmacherkontrolle erfolgt in der Regel nach 4-8 Wochen, wenn die Einheilungsphase des Schrittmacherelektroden abgeschlossen ist. Danach sind Kontrolluntersuchungen in 6 bis 12 monatlichen Abständen, je nach Batterieladungszustand und Modell des Schrittmachers ausreichend.